Luther, der sexuelle Rebell, lernt aus der Natur und der Wissenschaft
Luther stellt sich gegen die Verleugnung und Unterdrückung der Sexualität durch die Kirche. Befriedigende Sexualität zwischen den Eheleuten ist für Luther ein wesentliches Fundament der Beziehung. Liebe und Lust gehören für ihn zusammen. Ein wichtiger Umstand spricht Luther zufolge dafür, dass die eheliche Sexualität gottgefällig ist: wegen der Unvermeidbarkeit und Unausweichlichkeit sexueller Erregung (Erregungsreflex) und dem Wunsch nach ihrer Befriedigung. Er erklärt „Fleisch und Blut“ vollumfänglich zum guten Teil der Schöpfung. Damit stellt er sich gegen die Lehren der Kirchenväter, die behaupteten, Sexualität oder zumindest die sexuelle Lust seien erst nach dem Fall Adams und Evas in die Welt gekommen. Doch Luther betont im „Grossen Katechismus“, die sexuellen Bedürfnisse und Wünsche seien bereits vor dem Sündenfall von Gott „eingepflanzt“ worden.
Deshalb bedeutet das Zölibat für Luther Zwang und Knechtschaft. Er nennt das Gelöbnis der Ehelosigkeit „Teufelswerk“. Das Zölibat sei mit der geforderten Freiheit des Christenmenschen unvereinbar. Er sieht es als vermessen, gottlos und unsinnig an, Keuschheit durch Gelübde zu versprechen. Bei all seinen Begründungen zieht Luther Kenntnisse der zeitgenössischen Naturwissenschaften bei, um seine exegetischen Aussagen anthropologisch zu erhärten. Luther liest im „Buch der Natur“, um die Richtigkeit seiner persönlichen Auslegung des Buches der Bücher plausibler zu machen. Luther hält es für seine Pflicht, mit jungen Menschen offen über sexuelle Dinge zu sprechen und auch heikle Ehefragen zu erörtern. Er will nicht durch Schweigen einer ungesunden Geschlechtsauffassung und falscher Schamhaftigkeit Vorschub leisten. Auch will Luther den Sex unter denen, die sich einander versprochen haben, nicht als Hurerei bezeichnet wissen. Denn er erhalte damit einen gewissen Grad an Legitimität. Dass die protestantischen Sittengerichte später eine besonders nachhaltige Verfolgung vorehelichen Beischlafs propagierten, kann demnach mit Sicherheit nicht auf Martin Luther zurückgeführt werden.
Luther erkennt gewisse physiologische Gesetzmässigkeiten, nämlich, dass die Kraft der Triebe in den Geschlechtern wirksam sei und sie zueinander treibe. „Wenn dies Gottes Ordnung ist, und wenn etwa ein Mädchen des Mannes ebenso wenig entbehren kann wie des Essens, Trinkens oder Schlafens, so ist es doch frevelhaft, sich dieser göttlichen Ordnung zu wiedersetzen.“ Durch ehelichen Verkehr könne Gott auch nicht dann beleidigt werden, wenn er an einem Sonntag stattfinde. Solche heute „humorvoll" anmutende Nebenbemerkungen haben ihren Ursprung natürlich darin, dass er anders lautende Auffassungen damit an den Pranger stellt. Er geisselt jene Vertreter, indem er ihnen entgegenwirft, dass sie gottlose Heuchler und Werkheilige seien, die glaubten, Gottes Gnade durch unreine und stinkende Werke erkaufen zu können. Zum Beispiel durch Wallfahren, Fasten, nächtliches Wachbleiben und zeitlich beschränkte sexuelle Enthaltsamkeit.
Lust ist ein Recht - Unlust ein Scheidungsgrund
Für Luther war die Sexualität in der Ehe auch nicht einfach an die Vermehrung geknüpft. Sie sollte aus wechselseitiger Lustverschaffung der Ehepartner bestehen. Luther hat durchaus nicht nur die Lust des Mannes in Blick sondern vor allem auch die Befriedigung der Frau. Für ihn ist die Lust der Frau dermassen entscheidend, dass er im Falle von Impotenz argumentiert, falls der betroffene Mann keinerlei andere Praktiken der Lustverschaffung anwende, könne die Frau sich scheiden lassen. Vor allem, wenn der Frau dieser Zustand zuvor verschwiegen worden war. Wenn der Ehemann hingegen trotz Impotenz der Frau Lust verschaffen könne, sei er „ein rechter Ehemann“. Hingegen könne ein Mann seine Frau sexuell nicht befriedigen, solle er ihr die Erlaubnis geben, „in der Fremde“ einen Liebhaber zu nehmen, oder sie könne eine heimliche Ehe führen.
Neben der verunmöglichten Zeugung und Lustbefriedigung, der sexuellen Unlust eines Ehepartners oder Verweigerung der (materiellen) Versorgung der eigenen Familien, ist für Luther vor allem Fremdgehen ein möglicher Grund für eine Scheidung. Wobei er zuerst rät, Versöhnung anzustreben. Luther geht mit einmaligem Fremdgehen moderat ins Gericht und hält in diesem Fall Vergebung für gerechtfertigt, weil es „mit uns allen gar leicht geschehen kann, dass wir fallen.“ Doch dürfe keiner der Ehepartner zur Vergebung gezwungen werden, wenn er es nicht will oder er es aus Ekel nicht tun könne. Oder Vergebung missbraucht würde, um erneut zu betrügen.
Auch in heftigen Streitfällen rät er zur Versöhnung. Doch sei die Differenz zwischen den Eheleuten zu gross, seien Eheleute derart in Streit geraten, dass sie ihr Zusammensein nicht länger ertragen könnten und jegliche Versöhnung ausgeschlossen sei, sollten „sie besser von einander den bey einander“ sein, solle die Ehe geschieden werden. Dabei spricht er auch davon, dass Bosheit und Streit zwischen den Ehepartnern nicht nur physisch, sondern auch seelisch brutal zu verletzen vermag.
Ehe hat ein Gütesiegel
Nach Luther sollte eine Ehe nach ihrer Qualität betrachtet und beurteilt werden. Nämlich, ob die Eheleute einander in „wahrer“ Liebe zugetan seien oder nicht. Dazu gehöre „Lust, Liebe und Freude“. Er formuliert auch einen Anspruch an den Durchhaltewillen: Derjenige, der darum wisse, dass Gott wolle, dass Menschen im Ehestand leben, Kinder hervorbringen und aufziehen, der habe selbst ein Wohlgefallen an diesem Stand trotz seiner Mühen.
Denn auch Luther bemerkte, dass nach einigen Ehejahren die Liebe und Sexualität an Kraft verliert: „Die Welt spricht von der Ehe: Eine kurze Freud und lange Unlust. Aber lass sie sprechen.“ Luther gibt zu bedenken, wer Gottes Wirken in der Ehe erkenne, der habe Lust, Liebe und Freude in der Ehe ohne Unterlass. Und zitiert Salomo: „Wer ein Weib findet, der findet was Gutes.“ Und plädiert für ein regelmässiges Sexleben: „In der Woche zwier, schaden weder ihm noch ihr, macht im Jahre hundertvier.“ Die „Luther-Regel“ entspricht laut Umfragen bis heute einer weltweiten durchschnittlichen Gewohnheit.
Wer also an der Liebe zweifelt, zweifelt nach Luther auch an der Macht Gottes. Der Mensch habe selbst schuld, wenn er keine Liebe zu seinem Partner spüre. Dann sei sein Glaube zu schwach, weshalb er die Liebe nicht erkenne. Die Liebe zu Gott und zum Nächsten (Gemeinschaft, Kinder und Ehefrau) ist nach Luther die „wahre“ Liebe. Luther betont den hohen Wert eines harmonischen Zusammenlebens und einer liebevollen Gattenbeziehung vor Gott. Diese Liebe denke gegenüber dem anderen nur das Beste und sei nicht argwöhnisch.
Ehe, Scheidung, Wiederheirat, sexuelle Verantwortung
An Luthers Ausführungen über Ehe, Scheidung und Wiederheirat ist vor allem bemerkenswert, dass Luther darauf verweist, „die Ordnung der Ehe als eines 'Weltlichen Dings' sei allein eine staatliche Aufgabe. Grundsätzlich obliege die Angelegenheit der Ehe wie der Ehescheidung der weltlichen Obrigkeit, ihrer Gesetzgebung und Rechtsprechung. Luther macht deutlich, dass die Regelung des Ehestandes nicht in den Bereich der Kirchenordnung fällt und schon gar nicht „zur Seligkeit“ nötig sei. Die Kirche hätte dagegen die Aufgabe, die Eheschliessung und die Ehe zu segnen.
Luther betont, es existiere kein kirchliches Lehrgebäude mehr, das dem Gläubigen die Entscheidungen um die richtigen Vorgehensweisen beim Sex abnehmen könne. Er trage nunmehr auch in Fragen der Sexualität die Verantwortung vor Gott allein. Der richtige Umgang mit dem Sex wird damit zu einer individuellen Gewissensentscheidung. Luther formuliert keine konkrete Verhaltensanweisungen zum Sex und spart Aussagen zum vorehelichen Sex aus. Das Wesentliche ist die Liebe zu Gott, das rechte Verhalten wird sich aus ihr ergeben. Damit wird es auch überflüssig, der Gemeinde die genaue Gestalt der Sünden zu erläutern. Das Sprechen von intimen Vorgängen im Ehebett ist für Luther überflüssig geworden, weil jede sexuelle Handlung in der Ehe unter dem besonderen Schutz steht, den Gott dieser Lebensform angedeihen lässt.
Luthers Schriftauslegung sieht keine wortwörtliche Wahrheitsaussagen und Handlungsanleitungen der Bibeltexte vor. Nach Luther dient der biblische Wortlaut vielmehr dazu, die „Sache“ des Evangeliums zu vermitteln. „Sache“ des Evangeliums ist nach Luther die Zuwendung Gottes zu seiner Schöpfung in Jesus Christus durch den Heiligen Geist. Diese Liebe Gottes ist Grund des Glaubens.
So ging es weiter in der Geschichte der Sexualität
Luthers Gedankengänge auf den Punkt gebracht, wäre der eheliche Sex „göttlich“, „selig“ und „heilig“. Selbst hat er das nie so gesagt, doch diese Haltung wurde zum Repertoire der protestantischen Kanzelrhetorik. Der eheliche Sex selbst wird zum Dienst an Gott. In der Folge nimmt danach das „Loblied“ auf den Sex zuweilen hymnische Züge an…
Daneben hat sich die „problemorientierte“ Sprache der „alten“ Kirche zu Sexualität auch in der protestantischen Seelsorge und der Predigtliteratur fortgeführt. Aufklärende Schriften werden für Heranwachsende als untauglich abgelehnt. Das Seelenheil sollte nicht mit üppigem Schmuck und modischer Kleidung aufs Spiel gesetzt werden. Böse Gesellschaften, unzüchtige „Örter“, Hurengelage, Vollsaufen, Nachtgetanze und böses Geschwätz sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Bei allem Fortschritt durch Luther bleiben bis in die Neuzeit die überkommenen Anschauungen über die Sexualität weitgehend bestehen. Auch gilt alle Aufmerksamkeit nach wie vor mehr den vorehelichen Verfehlungen als den ehelichen. Dass „Lust & Liebe“ zu einer Ehe dazugehören, hat die christliche Sexual- und Ehelehre lange nicht vertreten, finden sich keine Ausführungen, die eine emotionale Bindung mittels der Lust für Eheleute als wünschenswert darstellen. Im Gegenteil sieht man darin schon gefährliche Vorstufen der tödlichen Fallstricke des Fleisches. Die Sprache und die inhaltlichen Botschaften der moralischen Eiferer haben sich hüben und drüben und durch die Zeiten hindurch letztlich nicht verändert.